Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
FitElite Group Fitness & Personal Training
1. Abonnement
1.1 Das Abonnement berechtigt den Abonnenten/die Abonnentin zur Teilnahme an den im gewählten Tarif enthaltenen Gruppenkursen.
1.2 Das Abonnement ist persönlich, nicht übertragbar und wird nicht automatisch verlängert.
1.3 Die Gültigkeit des Abonnements richtet sich nach dem vereinbarten Ablaufdatum.
1.4 Das Abonnement ist bei Vertragsabschluss bzw. Vertragsverlängerung vollständig zu bezahlen.
2. Angebot & Betriebszeiten
2.1 Der Leistungsumfang richtet sich nach dem gewählten Abonnementtyp.
2.2 Änderungen des Kursangebots sowie Anpassungen der Betriebszeiten bleiben vorbehalten.
2.3 Während der Schulferien kann das Angebot reduziert sein.
2.4 Betriebsferien werden jährlich für maximal 4 Wochen festgelegt.
3. Betreuungsdienstleistungen
Mit einem gültigen Abonnement erhält der Teilnehmer/die Teilnehmerin folgende Betreuungsleistungen:
● Erstgespräch zur Abklärung des gesundheitlichen Zustands mit Protokollierung im Gesundheitsfragebogen.
● Teilnahme an einem individuellen Einführungstraining.
4. Haftung & Sicherheit
4.1 Die Teilnahme an den Kursen erfolgt auf eigenes Risiko und eigene Verantwortung.
4.2 Die Mitglieder bestätigen, dass der Gesundheitsfragebogen wahrheitsgemäss ausgefüllt wurde und keine trainingsrelevanten gesundheitlichen Einschränkungen verschwiegen wurden.
4.3 Die Nutzung der Einrichtungen erfolgt auf eigenes Risiko.
4.4 Die Hausordnung sowie die Anweisungen des Personals sind strikt zu befolgen.
4.5 Bei groben oder wiederholten Verstossen kann die Mitgliedschaft ohne Rückerstattungsanspruch fristlos beendet werden.
4.6 FitElite Übernimmt keine Haftung für Unfälle, Verletzungen oder Erkrankungen während des Trainings. Es wird empfohlen, eine eigene Unfall- und Haftpflichtversicherung abzuschliessen.
4.7 Für den Verlust von Wertgegenständen wird keine Haftung Übernommen.
4.8 Der Verlust eines Schlüssels für Garderobenschränke ist mit einer Gebühr von CHF 20.00 zu entschädigen.
5. Zeitgutschrift & Vertragsunterbrechung
5.1 Eine Zeitgutschrift (Verlängerung des Ablaufdatums) kann nur bei nachgewiesener, ununterbrochener Abwesenheit von mindestens 30 Tagen gewährt werden.
5.2 Mögliche Gründe für eine Zeitgutschrift:
● Krankheit, Unfall oder Schwangerschaft (Nachweis durch Ärztliches Attest).
● Zivil-, Zivilschutz- oder Militärdienst (Nachweis durch offizielles Aufgebot).
● Ausbildungsaufenthalt im Ausland (Nachweis erforderlich).
● Beruflich bedingter Auslandsaufenthalt (Bestätigung des Arbeitgebers erforderlich).
6. Nichtinanspruchnahme der Leistungen
6.1 Eine Nichtnutzung der Leistungen berechtigt weder zu einer Reduktion der Abonnementskosten noch zu einer Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen.
7. Anwendbares Recht & Gerichtsstand
7.1 Dieser Vertrag unterliegt schweizerischem Recht.
7.2 Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Frauenfeld.
Stand: Januar, 2025